Abrechnung von Einsätzen
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Das THW arbeitet mit der Abrechnung von Einsätzen keinesfalls mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften.
Mit in Kraft treten der neuen gültigen THW Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) ist die Abrechnung von Einsätzen einfacher, rechtssicher und felxibler geworden. Kurzum durch die Abrechnungsverordnung ist es für Behörden, Kommunen und Gemeinden einfacher geworden, die Hilfe des Technsichen Hilfswerks in Anspruch zu nehmen.
Eine große Neuerung gibt es im Bereich der Kostenerstattungsansprüche. Bisher hat das THW seine Leistung mit dem Anspruch auf Kostenerstattung dem Anforderer in Rechnung gestellt. Dieser konnte die Kosten dann als Kostenerstattungsansprüche an den Begünstigten weiterreichen. Mit der neuen Verordnung gibt es jedoch die Möglichkeit, diese Kostenerstattungsansprüche an das THW abzutreten. In diesem Fall bekommt der eigentliche Anforderer keinen Anspruch auf Auslagenerstattung gestellt. Das THW regelt dann die Erstattung seiner Auslagen direkt mit dem oder den Begünstigten.
Abgesehen davon ist es als Anforderer auch möglich besondere Vereinbahrungen mit dem THW abzuschließen. Diese können unter anderem Festpreise für bestimmte Tätigkeiten enthalten.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir gerne eine Musterabrechnung für bestimmte Einsatzszenarien zusammen und besprechen diese im Vorfeld.